Sozialpädagogischer Bereich Schulsozialarbeit & Hort an der Ganztagsschule Rastpfuhl Träger: | Landeshauptstadt Saarbrücken Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Amt für Kinder, Bildung und Kultur Abteilung Ganztagsschulen, Horte und Abenteuerspielplätze 66111 Saarbrücken, Passagestr. 2-4 Bernhard Teich – Abteilungsleiter Tel. 0681 / 905-4988 - Fax 905-4990 Ralf Becker – Sachgebietsleiter Tel. 0681 / 905-4987 - Fax 905-4990 | | Adresse: | Im Knappenroth 66113 Saarbrücken | | Telefon: | 0681 / 74535 | | Fax: | 0681 / 72099 | | Leitung: | Michael Haitz | | stellv. Leitung: | Tanja Haas |
Zweck und Auftrag: Per Kooperationsvertrag zwischen Landeshauptstadt Saarbrücken und Land, auf der Basis des KJHG und Schulordnungsgesetzes dauerhaft eingerichtete Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Rahmen eines integrierten, ganzheitlichen und präventiven Ansatzes einer gleichgewichtigen Förderung des schulischen und sozialen Lernens der Schüler/-innen der Ganztagsgrundschule Rastpfuhl innerhalb der Schulpflichtzeit. Außerdem wird eine erweiterte außerschulische Hortbetreuung nach Unterrichtsende zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgehalten. Zielgruppe: Ca. 200 Schüler/-innen der Ganztagsgrundschule Rastpfuhl im Alter von 6 bis 10 Jahren, deren Eltern und Lehrer/-innen. Die Ziele liegen in den Bereichen Betreuung, Förderung und Beratung. - Kinder: Förderung der Ich-Kompetenzen, Sozialkompetenzen, Sachkompetenzen und Lernkompetenzen
- Eltern: Verlässliche Betreuung der Kinder, frühzeitige Beratung und Unterstützung bei Auffälligkeiten in Erziehungs-, Bildungs- und Lebensfragen
- Lehrer: Fachberatung und Unterstützung in Einzelfragen des Bildungs- und Erziehungsauftrages
- Kooperation: Kindgerechte, anregende und fördernde Lern- und Lebensbedingungen, positives Schulklima
Arbeitsschwerpunkte:
- Teilnahme an Dienstbesprechungen, Gremien der Schule, Arbeitsgruppen
- Beratung von Eltern, Lehrer/- innen, Schüler/- innen
- Anleitung von Praktikant/- innen
- Kooperation mit weiteren Einrichtungen der Jugendhilfe (u. a. Jugendamt), Sozialpädagogische & Motopädagogische Arbeit im Unterricht, teilweise in Gruppenarbeit, in offnen Gruppen
- Betreuung der Schüler/-innen bei der Mittagsbeköstigung in der „Ungebundenen Freizeit" (12:20 – 13:50 Uhr), sowie beim Freispiel in den Freizeiträumen
- Jahrgangsübergreifendes Freizeitangebot für ca. 70 Schüler/-innen in den Freizeiträumen und auf dem Außengelände mit täglich wechselnden Kindergruppen in der „Gebundenen Freizeit" (13:50 – 15:45 Uhr)
- Hortbetreuung für maximal 70 beitragspflichtige Schüler/-innen in der außerschulischen Betreuung, dem „Hort" (15:45 – 18:00 Uhr)
- An Tagen mit „verkürztem Schulunterricht" kommen ab Unterrichtsende bis 15:45 Uhr neben den 70 Hortkindern zusätzlich maximal weitere 50 beitragspflichtige Schüler/-innen in die außerschulische Betreuung, die „Freitagsbetreuung"
- In der „Ferienbetreuung" wird für die Hortkinder an ausgewiesenen Ferientagen in der Zeit von 7:45 – 18:00 Uhr in den Freizeiträumen der Schule eine Ganztagsbetreuung angeboten (z.Z. Faschingsferienbetreuung, 1 Woche Osterferienbetreuung, 2 Wochen Sommerferienbetreuung, 1 Woche Herbstferienbetreuung). Von Hortkindern nicht in Anspruch genommene Plätze der Ferienbetreuung werden gegen Entrichten einen Beitrages an andere Schüler/-innen vergeben. Im Bedarfsfall können weitere Ferienbetreuungstage in einer Kooperationsschule gebucht werden.
- Team- und Fallbesprechungen, Beratungsgespräche nach Vereinbarung
- Ausbildung von Schülermediatoren
Rahmenbedingungen: Personalisierung: 1 sozialpädagogischer Leiter (Vollzeit) 1 stellv. sozialpädagogische Leiterin (Vollzeit) 3 Erzieherinnen (Teilzeit) 1 Zusatzkraft (Teilzeit) Öffnungszeiten: a) Schule: 8:00 – 15:45 Uhr, außer freitags bis 12:20 Uhr b) Hort: 15:45 – 18:00 Uhr, außer freitags von 12:20 – 18:00 Uhr, zuzüglich vorgezogenem Beginn an Tagen mit verkürztem Unterricht, plus erweiterter Öffnungszeiten in der Ferienbetreuung 7:45 – 18:00 Uhr c) Freitagsbetreuung: 12:20 – 15.45 Uhr Besonderheiten: - Die GTGS Rastpfuhl ist eine Angebotsschule über den Schulbezirk hinaus.
- Schulplätze werden zu 50 % nach Wohnortnähe und zu 50 % nach Härtefallantrag vergeben.
- Der Besuch des Hortes ist beitragspflichtig: 1. Kind 50 € (Stand 03/12)
- Der Besuch des Freitagsplatzes ist beitragspflichtig: 1. Kind 16 € (Stand 03/12)
- Die Mittagsbeköstigung ist kostenpflichtig: 3,- € pro Mahlzeit (Stand 03/12)
Räumlichkeiten: - Eigenständiges Büro der Schulsozialarbeit, welches auch als Sozialraum der Mitarbeiter/-innen dient (mit Besprechungsbereich)
- Lernfeld „Kindercafé", mit Küchenzeile für Koch- und Backangebote, zur Verköstigung von Zwischenmahlzeiten, Gesellschafts- und Tischspiele, Comic-Ecke
- 2 Freizeiträume, für Rollen- und Freispiel, ausgestattet mit Holzhäuschen, Spielebenen, Puppenhaus und Verkaufsladen, Bücher etc.
- Werkraum mit Kinder- Werkbänken, Werkmaterialien und Kreativbereich
- Bewegungsraum, ausgestattet mit Materialien für psychomotorische Bewegungseinheiten
- Mediationsraum
- Spielzimmer, mit Boden- und Tischspielbereichen, Kreativ-Angeboten, Bauecke und Billard
- Gruppenraum, mit Bühne, Schmink- und Verkleidungsecke, Medienschrank, zur Durchführung von Rollenspielen, Theaterstücken, Lesungen, Tanz- und Musikaufführungen
- Musikstudio, mit Instrumenten & PA-Anlage, für Musikgruppen
- Aktivbereich im Flur, mit Mandalaecke, Tischtennisplatte, Spielzonen, Schauwänden, Tischfußball etc.
- Sanitärbereiche
- Materialcontainer für Außenspielgeräte
- Außengelände mit Großspielgeräten, Multifunktionsfeld, Sandkasten, Sitzecke und Feuerstelle
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